Baden-Württemberg
Förderer: Landesverband Freie Tanz-und Theaterschaffende BW e.V.
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.5./ 15.11.
Volumen: nicht definiert, Honorare sollte sich an der Honoraruntergrenze orientieren
Voraussetzungen: Wohnsitz und Wirkungskreis in BW, mind. zwei Jahre professionell tätig
Art der Förderung: Konzeptionsförderung - 3 Jahre
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.11.
Volumen: 30.000€/ jährlich
Voraussetzungen: professionelle freie Theater (Einzelkünstler*innen, GbRs, Vereine, GmbHs), Wohnsitz und Wirkungskreis in BW
Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Art der Förderung: Innovationsfonds Kunst, Projektförderung
Erläuterung: für spartenübergreifende Vorhaben an außergewöhnlichen Orten
Deadline: gerade noch keine neue Antragsfrist bekannt gegeben
Volumen: 10.000 - 50.000€, mind. 20% Eigen - oder Drittmittel
Voraussetzungen: Wohnsitz und Wirkungskreis in BW
Beratungsmöglichkeiten in BW
Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende berät Theaterschaffende zu Möglichkeiten von Förderungen
Berlin
Förderer: Senatsverwaltung Kultur und Europa, Berlin/ Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung
Art der Förderung: Projektförderung/ Hauptstadtkulturfonds
Erläuterung: Konzepte aller künstlerischer Sparten (mit Ausnahme des Films und Buchproduktionen/Druckkostenzuschüsse), die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.4., 1.10.
Volumen: 10.000 € bis über 100.000 €
Voraussetzung: Sitz in Berlin
Förderer: Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Art der Förderung: Einzelprojektförderung
Deadline: voraussichtlich Juni
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Art der Förderung: Zweijährige Basisförderung für Gruppen und Einzelkünstler*innen
Deadline, jährlich: 31.1. für das darauffolgende Jahr
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Die zweijährige Basisförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden, deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich
Art der Förderung: Vierjährige Konzeptförderung für Gruppen und Einzelkünstler*innen
Deadline: 31.1.23
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen:Die vierjährige Konzeptförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden, deren Tätigkeit bereits über mehrere Jahre anhaltende künstlerische Eigenart gezeigt hat, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben underwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.
Art der Förderung: Einstiegsförderung
Deadline: voraussichtlich Juni
Volumen: bis zu 15.000€
Voraussetzungen: Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen: Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger/Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger/ Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger/ Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.
Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind
Art der Förderung: IMPACT Förderung (Interkulturelle Projekte)
Erläuterung: Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden. Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben.
Deadline: 29.September 2023
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Sitz in Berlin, Präsentation in Berlin
Art der Förderung: Kofinanzierungsfonds
Erläuterung: Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Deadline: mind.vier Wochen vor der anderen Antragsfrist, wo der Kofinanzierungsanteil benötigt wird
Volumen: max.50.000€/ jährlich
Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten. Künstlerinnen und Künstler dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
Art der Förderung: Wiederaufnahmeförderung
Erläuterung: Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.
Deadline: nicht angegeben, Verfahren wird zweimal jährlich durchgeführt
Volumen: bis zu 30.000€
Voraussetzungen: Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist. Im Bereich Musik kann die Ausgangsproduktion außerhalb Berlins stattgefunden haben. Wiederaufnahmen im Bereich Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance und Tanz müssen in der Regel mindestens 4 Aufführungen/Auftritte in Berlin umfassen. Wiederaufnahmen im Bereich Musik und Musiktheater müssen in der Regel mindestens 2 Aufführungen/Auftritte in Berlin anstreben. Mit den Vorhaben zur Wiederaufnahme darf noch nicht begonnen worden sein.Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden. Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe lebt und arbeitet in Berlin. Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
Art der Förderung: Perspektive Kultur
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2022 eine Anschubförderung für kulturell relevante Berliner Unternehmen und Einrichtungen mit einem kuratierten Programm, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren bzw. sind
Ziel: Das Programm soll Berliner Unternehmen und Einrichtungen der Zielgruppe beim Wiederhochfahren des Betriebes unterstützen. Es soll nach mehr als zwei Jahren Pandemie einen wichtigen Stabilisierungs- und Neustart-Impuls setzen. Das Programm soll die Unternehmen und Einrichtungen strukturell stärken, es soll ihnen helfen, Reichweite und Publikum zurück- bzw. neu zu gewinnen sowie den Programmbetrieb neu zu beleben.
Umfang:
Die maximale Fördersumme hängt grundsätzlich von der Höhe des nachgewiesenen Jahresumsatzes im Kalenderjahr 2019 ab.
Bei Unternehmen/Einrichtungen mit einem Jahresumsatz:
- bis 249.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 25.000 Euro;
- zwischen 250.000 und 2.499.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 50.000 Euro;
- zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro beträgt die maximale Förderhöhe 75.000 Euro.
Deadline: 23.8.22
Beratungsmöglichkeiten/ weiterführende Links für Berlin
Das Performing Arts Programm Berlin hat eine Beratungsstelle, die auch zu Fördermöglichkeiten berät
Die Homepage Kulturförderpunkt Berlin hat eine umfangreiche Suchmaschine und listet Förderungen von privaten sowie öffentlichen Förderern für Berlin auf
Mecklenburg-Vorpommern
Sponsor: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Type of funding: basic cultural services, 1st pillar
Deadline, annually recurring on: 01/10
Amount: up to 30,000 € fixed-amount funding, up to 70% of the funding volume
Requirements: Location in Mecklenburg–Western Pomerania, performance/implementation in Mecklenburg–Western Pomerania
Type of funding: project funding cultural projects, 2nd pillar, trans-regional and national effectiveness
Annotation: up to 24 months implementation period
Deadline, annually recurring on: 01/10
Amount: up to 30,000 € fixed-amount funding, up to 70% of the funding volume
Requirements: Location in Mecklenburg–Western Pomerania, performance/implementation in Mecklenburg–Western Pomerania
Type of funding: project funding cultural projects, 3rd pillar, outstanding projects of all genres
Annotation: up to 12 months implementation period
Deadline, annually recurring on: 01/10
Amount: up to 30,000 € fixed-amount funding, up to 50% of the funding volume
Requirements: Location in Mecklenburg–Western Pomerania, performance/implementation in Mecklenburg–Western Pomerania
The state of Mecklenburg–Western Pomerania also offers an extensive scholarship programme, more information here.
Consulting service in Mecklenburg-Western Pomerania
The Service Centre for Culture offers advice and its website provides a very good overview of the funding opportunities in MV in the municipalities, districts and at state and federal level.
Rheinland-Pfalz
Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, verwaltet über den Landesverband LaProfth
Art der Förderung: Aufführungsförderung - Aufnahme in einen Katalog für Theaterproduktionen, die bei Einkauf von Interessierten Spielstätten, wie z.B. Schulen, vom Land gefördert werden
Deadline, wiederkehrend: 15.3. (für die Aufnahme im Katalog im Folgejahr)
Voraussetzung: professionelle Theategruppe/ Theater aus RP
Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 31.10. - danach werden keine Anträge ausgeschlossen, jedoch nicht voranig behandelt
Voraussetzungen: Geschäftssitz in RP -siehe im Link zum Förderer Anlage 1
Beratungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz
Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat ein umfassendes Beratungsangebot
Saarland
Förderer: Ministerium für Bildung und Kultur
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline: keine, es ist möglich fortlaufend Anträge zu stellen
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: es wird darum gebeten, Kontakt zum Ministerium und dem entsprechenden Sachbearbeiter aufzunehmen, siehe Link
Art der Förderung: Freie Szene - Projektförderung,Wiederaufnahme/Gastspiel förderung, Rechercheförderung
Deadline 2021: 28.2., spätere Anträge werden nicht ausgeschlossen
Volumen: Wiederaufnahme/Gastspielförderung 2500 Euro, Rechercheförderung: 3000 Euro, Projektförderung: 25.000€, mind. ein Drittel der Fördersumme sollte bei anderen Geldgebern beantragt werden
Voraussetzungen: Saarlandbezug sollte vorhanden sein
Beratungsmöglichkeiten im Saarland
Die Arbeit und Kunst GmbH im Saarland berät zu Fördermöglichkeiten
Das Netzwerk Freie Szene Saar ist ein Zusammenschluss freier Künstler*innen aus dem Saarland und informiert über aktuelle Entwicklungen in der Kulturpolitik
Sachsen-Anhalt
Förderer: Landesverwaltungsamt
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.10.
Volumen: nicht definiert, nicht mehr als 50% des Gesamtvolumens
Voraussetzungen: Landesinteresse für Sachsen-Anhalt
Beratungsmöglichen in Sachsen-Anhalt
Das Landeszentrum Freie Theater Sachsen-Anhalt berät zu Fördermöglichkeiten
Thüringen
Förderer: Thüringer Staatskanzlei
Art der Förderung: Projektförderung, investive Maßnahmen
Deadline, jährlich wiederkehrend: ab 50.000€ 1.3.; bis zu 50.000€: 15.10.
Volumen: nicht definiert, bei den Deadlines zu beachten
Voraussetzungen: Sitz in Thüringen
Art der Förderung: Projektförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.10.
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Sitz in Thüringen
Das Land Thüringen vergibt eine Vielzahl an Stipendien
Beratungsmöglichkeiten in Thüringen
Der Thüringer Theaterverband berät zu Fördermöglichkeiten.
Bayern
Förderer: Kulturfonds Bayern
Art der Förderung: investive Maßnahmen und Projektförderung
Deadline, jährllich wiederkehrend: 1.10.
Erläuterung: München und Nürnberg sind von dieser Förderung ausgeschlossen, dort sind eigene Fördersparten vorgesehen. Die Förderungen werden über die Bezirksregierungen verteilt, die Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Volumen: max. 30% des Antragsvolumens, das gesamte Antragsvolumen muss mind. 10.000€ betragen
Voraussetzungen: nicht-staatliche Träger
Link zum Förderer incl. Übersicht der zuständigen Bezirksregierungen
Förderer: Verband Freie Darstellende Künste Bayern e.V.
Art der Förderung: Koproduktionsförderung
Erläuterung: Die Koproduktionsförderung soll Koproduktionen freier professioneller Theater bzw. Theaterschaffender in Bayern unterstützen und ist ein Zuschuss zu den Personal- und Produktionskosten. Die Förderung soll explizit Koproduktionen bzw. künstlerische Zusammenarbeit innerhalb des Flächenstaats Bayern ermöglichen und damit den Austausch und die Präsenz der professionellen Akteur*innen der freien darstellenden Künste innerhalb Bayerns stärken.
Voraussetzungen: Koproduktionspartner*innen müssen mind.50km voneinander entfernt sein, mind.4 Vorstellungen+Premiere, keine Theater in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft, Sitz in Bayern, bereits zwei Produktionen gemacht, mind.vier professionelle Künstler*innen, zwei davon Bühnenkünstler*innen
Volumen: bis zu 12.500€, max.75% der Kosten
Übersicht Förderprogramme in Bayern 2022 - Prozessförderung (31.7.), Strukturförderung (31.7.); Wiederaufnahmeförderung (ab 11.7.), Koproduktionsförderung (31.7.)
Link zur Übersicht und Regularien
Beratungsmöglichkeiten in Bayern
Der Verband Freie Darstellende Künste Bayern berät zu Fördermöglichkeiten
Brandenburg
Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Art der Förderung: Projektförderung - 1 Jahr
Deadline, jährlich wiederkehrend: 31.7.
Erläuterung: für Produktionen und Aufführungen
Volumen: bis zu 70.000€, anteilig
Voraussetzungen: Sitz in Brandenburg
Art der Förderung: Gastspielförderung, Ko-Produktionsförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 31.10.
Volumen: mind. 2500 €
Voraussetzungen: Sitz in Brandenburg
Beratungsmöglichkeiten in Brandenburg
Der Landesverband Freie Theater Brandenburg berät freie Künstler*innen zu Fördermöglichkeiten
Bremen
Förderer: Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Kultur
Type of funding: 1-year project
Deadline, annually recurring on: 15/10
Amount: undefined
Requirements: Resideny in Bremen or projects in the metropolitan area Bremen/Oldenbourg
Art der Förderung: Konzept/ Entwicklungsförderung
Annotation: development of longterm projects, longer research phases, max. three years
Deadline, annually recurring on: 15/10
Amount: undefined
Requirements: Resideny in Bremen or projects in the metropolitan area Bremen/Oldenbourg
Consulting service in Bremen
Der Landesverband Freie Darstellende Künste advises on funding programs in Bremen
Hamburg
Sponsor: Stadt Hamburg
Type of funding: production funding
Deadline, annually recurring on: 15/11
Amount: up to 50,000 €
Requirements: venue and premiere location in Hamburg, minimum of four more performances
Type of funding: 3-year concept funding
Deadline, annually recurring on: 15/11
Amount: 48,000€ p.a. over the period of three theatrical seasons
Requirements: established artist(s), collective resident in Hamburg, national and international guest performances, minimum of 5 performances per theatrical season
Type of funding: 1-year basic funding
Deadline: 15/11
Amount: up to 20,000 € p.a.
Requirements: three years of artistic work in Hamburg prior to application
Type of funding: young talent funding
Deadline: 15/11
Amount: up to 7,500 €
Requirements: completed education/training in performing arts, newcomers to the profession, funds are tied to concrete project with completion (public presentation)
Type of funding: research funding
Deadline: 15/11
Amount: 2,000 € per month over a period of 3 months, total of 6,000 €
Requirments: residency in Hamburg, professionally active with proof, not matriculated
Link to sponsor
Sponsor: Dachverband freie darstellende Künste Hamburg
Type of funding: Reprise and guest performance funding
Deadline: 01/04, 01/08, 01/12
Amount: undefined, observe minium fee limit
Requirements: Residency in Hamburg, needs to be an own production
Consulting service in Hamburg
The Dachverband freie darstellene Künste offers its members consulting services for funding application processes.
Hessen
Sponsor: Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Type of funding: project funding
Deadlines, annually recurring on: 31/03 and 31/10
Amount: undefined, up to 50% of the applied amount
Requirements: municipal participation should be a given, if not contact the funding agency before application, state interest should be justified.
Consulting service in Hessen
The Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen offers advice on funding possibilities.
Niedersachsen
Förderer: Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Art der Förderung: Projektförderung
Erläuterung: innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.10.
Volumen: ab 10.000€, bis zu 9.999€ läuft der Antrag unter regionaler Kulturförderung, sieh Info unten
Voraussetzungen: Wohnsitz in Niedersachsen, mind. 10 Vorstellungen des geplanten Projekts in Niedersachsen
Für Anträge unter 10.000€ werden die Anträge bei regionalen Verbänden gestellt, alle Ansprechpartner*innen sind hier zu finden
Beratungsmöglichkeiten in Niedersachen
Der Landesverband Freier Theater Niedersachsen berät zu Fördermöglichkeiten
Außerdem hat der Verband eine Broschüre zu Fördermöglichkeiten in Niedersachsen herausgegeben
Nordrhein-Westfalen
Förderer: NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.5., 15.11,
Volumen: 8-20.000€, max. 50% des Antragsvolumen
Voraussetzungen: Sitz in NRW
Förderer: LAG Soziokultur NRW
Art der Förderung: Allgemeine Projektförderung und Transkultur
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.5., 15.11.
Volumen: 2000- 15000€
Voraussetzung: Sitz in NRW, schließt sich mit der Förderung des NRW Landesbüros aus
Förderer: Kultursekretariat Wuppertal
Art der Förderung: verschiedene Projektförderungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten
Erläuterung: Die Projektförderungen sind themenspezifisch aufgeschlüsselt, Kinder-und Jugendtheater, digitales Theater, Theater an ungewöhnlichen Orten sowie Inter-und Transkultur werden genannt
Deadlines: je nach Programm, meist fortlaufend
Voraussetzungen: nur Projekte aus den Mitgliedsstädten
Förderer: Kultursekretariat Gütersloh
Art der Förderung: Katalog der Produktionen
Erläuterung: es ist möglich sich mit einer Produktion für die Aufnahme in einen Gastspielkatalog zu bewerben. In verschiedenen Förderprogrammen bewirbt das Kultursekretariat dann diese Produktion, wird sie "gekauft", wird das Gastpiel bezuschusst
Deadline und Volumen: nicht definiert
Förderer: Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Das Ministerium vergibt über Institutionen oder die Bezirksregierung außerdem folgende Förderungen über meherer Jahre:
Konzeptionsförderung , Spitzenförderung Theater, Spitzenförderung Tanz, Exzellenzförderung
weitere Angebote:
Art der Förderung: Projektförderung Kultur und Alter
Deadline 2021: 21.September
Erläuterung: Der Förderfonds Kultur & Alter unterstützt Projekte, die zeitgemäße und innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben
Voraussetzungen: Nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Beratungsmöglichkeiten in NRW
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste berät zu Fördermöglichkeiten in NRW
Sachsen
Förderer: Kulturstiftung des Freistaats Sachsen
Art der Förderung: Kleinprojekteförderung
Volumen: 500- 5000 €
Deadline: fortlaufend
Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen/ Projekt in kleiner-mittlerer Gemeinde (ländlicher Raum)
Art der Förderung: Projektförderung in den Sparten Darstellende Kunst/Musik sowie Bildender Kunst
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.3., 1.9.
Volumen: nicht definiert, max. 50% des Antragsvolumen, in der Regel 5% Eigenanteil
Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen
Beratungsmöglichkeiten in Sachsen
Das Landesbüro Darstellende Künste in Sachen berät zu Fördermöglichkeiten
Schleswig-Holstein
Förderer: Staatskanzlei Schlewsig-Holstein
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.2, 1.6.
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein
Art der Förderung: Konzeptionsförderung
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.2.
Volumen: 20.000€/ Jahr
Voraussetzungen: Arbeitsschwerpunkt in SH, professionelle Theater oder professionell ausgebildende Künstler*innen/Gruppen
Beratungsmöglichkeiten in SH
Die Servicestelle Kulturförderung berät Kulturschaffende zu Fördermöglichkeiten