Baden-Württemberg

Förderer: Landesverband Freie Tanz-und Theaterschaffende BW e.V.

Art der Förderung: Projektförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.5./ 15.11.

Volumen: nicht definiert, Honorare sollte sich an der Honoraruntergrenze orientieren

Voraussetzungen: Wohnsitz und Wirkungskreis in BW, mind. zwei Jahre professionell tätig

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Art der Förderung: Konzeptionsförderung - 3 Jahre

Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.11.

Volumen: 30.000€/ jährlich

Voraussetzungen: professionelle freie Theater (Einzelkünstler*innen, GbRs, Vereine, GmbHs), Wohnsitz und Wirkungskreis in BW

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Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Art der Förderung: Innovationsfonds Kunst, Projektförderung

Erläuterung: für spartenübergreifende Vorhaben an außergewöhnlichen Orten

Deadline: gerade noch keine neue Antragsfrist bekannt gegeben

Volumen: 10.000 - 50.000€, mind. 20% Eigen - oder Drittmittel

Voraussetzungen: Wohnsitz und Wirkungskreis in BW

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Beratungsmöglichkeiten in BW

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende berät Theaterschaffende zu Möglichkeiten von Förderungen

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Berlin

Förderer: Senatsverwaltung Kultur und Europa, Berlin/ Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung

Art der Förderung: Projektförderung/ Hauptstadtkulturfonds

Erläuterung: Konzepte aller künstlerischer Sparten (mit Ausnahme des Films und Buchproduktionen/Druckkostenzuschüsse), die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind

Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.4., 1.10.

Volumen: 10.000 € bis über 100.000 €

Voraussetzung: Sitz in Berlin

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Förderer: Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Art der Förderung: Einzelprojektförderung

Deadline: voraussichtlich Juni

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen:  Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

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Art der Förderung: Zweijährige Basisförderung für Gruppen und Einzelkünstler*innen

Deadline, jährlich: 31.1. für das darauffolgende Jahr

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen: Die zweijährige Basisförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden, deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich

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Art der Förderung: Vierjährige Konzeptförderung für Gruppen und Einzelkünstler*innen

Deadline: 31.1.23

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen:Die vierjährige Konzeptförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden, deren Tätigkeit bereits über mehrere Jahre anhaltende künstlerische Eigenart gezeigt hat, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben underwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.

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Art der Förderung: Einstiegsförderung

Deadline: voraussichtlich Juni

Volumen: bis zu 15.000€

Voraussetzungen: Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen:  Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger/Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger/ Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger/ Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.

Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind

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Art der Förderung: IMPACT Förderung (Interkulturelle Projekte)

Erläuterung: Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden. Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben.

Deadline: 29.September 2023

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen: Sitz in Berlin, Präsentation in Berlin

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Art der Förderung: Kofinanzierungsfonds

Erläuterung: Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.

Deadline: mind.vier Wochen vor der anderen Antragsfrist, wo der Kofinanzierungsanteil benötigt wird

Volumen: max.50.000€/ jährlich

Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten. Künstlerinnen und Künstler dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.

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Art der Förderung: Wiederaufnahmeförderung

Erläuterung: Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.

Deadline: nicht angegeben, Verfahren wird zweimal jährlich durchgeführt

Volumen: bis zu 30.000€

Voraussetzungen: Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist. Im Bereich Musik kann die Ausgangsproduktion außerhalb Berlins stattgefunden haben. Wiederaufnahmen im Bereich Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance und Tanz müssen in der Regel mindestens 4 Aufführungen/Auftritte in Berlin umfassen. Wiederaufnahmen im Bereich Musik und Musiktheater müssen in der Regel mindestens 2 Aufführungen/Auftritte in Berlin anstreben. Mit den Vorhaben zur Wiederaufnahme darf noch nicht begonnen worden sein.Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden. Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe lebt und arbeitet in Berlin. Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

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Art der Förderung: Perspektive Kultur

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2022 eine Anschubförderung für kulturell relevante Berliner Unternehmen und Einrichtungen mit einem kuratierten Programm, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren bzw. sind

Ziel: Das Programm soll Berliner Unternehmen und Einrichtungen der Zielgruppe beim Wiederhochfahren des Betriebes unterstützen. Es soll nach mehr als zwei Jahren Pandemie einen wichtigen Stabilisierungs- und Neustart-Impuls setzen. Das Programm soll die Unternehmen und Einrichtungen strukturell stärken, es soll ihnen helfen, Reichweite und Publikum zurück- bzw. neu zu gewinnen sowie den Programmbetrieb neu zu beleben.

Umfang:

Die maximale Fördersumme hängt grundsätzlich von der Höhe des nachgewiesenen Jahresumsatzes im Kalenderjahr 2019 ab.

Bei Unternehmen/Einrichtungen mit einem Jahresumsatz:

  • bis 249.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 25.000 Euro;
  • zwischen 250.000 und 2.499.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 50.000 Euro;
  • zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro beträgt die maximale Förderhöhe 75.000 Euro.

Deadline: 23.8.22

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Beratungsmöglichkeiten/ weiterführende Links für Berlin

Das Performing Arts Programm Berlin hat eine Beratungsstelle, die auch zu Fördermöglichkeiten berät

Link zum Programm

Die Homepage Kulturförderpunkt Berlin hat eine umfangreiche Suchmaschine und listet Förderungen von privaten sowie öffentlichen Förderern für Berlin auf

Zum Kulturförderpunkt

 

Mecklenburg-Vorpommern

Sponsor: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Type of funding: basic cultural services, 1st pillar

Deadline, annually recurring on: 01/10

Amount: up to 30,000 € fixed-amount funding, up to 70% of the funding volume

Requirements: Location in Mecklenburg–Western Pomerania, performance/implementation in Mecklenburg–Western Pomerania

 

Type of funding: project funding cultural projects, 2nd pillar,  trans-regional and national effectiveness

Annotation: up to 24 months implementation period

Deadline, annually recurring on: 01/10

Amount: up to 30,000 € fixed-amount funding, up to 70% of the funding volume

Requirements: Location in Mecklenburg–Western Pomerania, performance/implementation in Mecklenburg–Western Pomerania

 

Type of funding: project funding cultural projects, 3rd pillar, outstanding projects of all genres

Annotation: up to 12 months implementation period

Deadline, annually recurring on: 01/10

Amount: up to 30,000 € fixed-amount funding, up to 50% of the funding volume

Requirements: Location in Mecklenburg–Western Pomerania, performance/implementation in Mecklenburg–Western Pomerania

 

Link to sponsor

The state of Mecklenburg–Western Pomerania also offers an extensive scholarship programme, more information here.

 

Consulting service in Mecklenburg-Western Pomerania

The Service Centre for Culture offers advice and its website provides a very good overview of the funding opportunities in MV in the municipalities, districts and at state and federal level.

Link to service center

Rheinland-Pfalz

Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, verwaltet über den Landesverband LaProfth

Art der Förderung: Aufführungsförderung - Aufnahme in einen Katalog für Theaterproduktionen, die bei Einkauf von Interessierten Spielstätten, wie z.B. Schulen, vom Land gefördert werden

Deadline, wiederkehrend: 15.3. (für die Aufnahme im Katalog im Folgejahr)

Voraussetzung: professionelle Theategruppe/ Theater aus RP

Link zum Förderer

 

Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Art der Förderung: Projektförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 31.10. - danach werden keine Anträge ausgeschlossen, jedoch nicht voranig behandelt

Voraussetzungen: Geschäftssitz in RP -siehe im Link zum Förderer Anlage 1

Link zur Förderrichtlinie

Link zum Förderer

 

Beratungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz

Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat ein umfassendes Beratungsangebot

Link zum Kulturbüro

Saarland

Förderer: Ministerium für Bildung und Kultur

Art der Förderung: Projektförderung

Deadline: keine, es ist möglich fortlaufend Anträge zu stellen

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen: es wird darum gebeten, Kontakt zum Ministerium und dem entsprechenden Sachbearbeiter aufzunehmen, siehe Link

Link zum Förderer

 

Art der Förderung: Freie Szene - Projektförderung,Wiederaufnahme/Gastspiel förderung, Rechercheförderung

Deadline 2021: 28.2., spätere Anträge werden nicht ausgeschlossen

Volumen: Wiederaufnahme/Gastspielförderung 2500 Euro, Rechercheförderung: 3000 Euro, Projektförderung: 25.000€, mind. ein Drittel der Fördersumme sollte bei anderen Geldgebern beantragt werden

Voraussetzungen: Saarlandbezug sollte vorhanden sein

Link zu den Förderrichtlinien

 

 

Beratungsmöglichkeiten im Saarland

Die Arbeit und Kunst GmbH im Saarland berät zu Fördermöglichkeiten

Link zum Anbieter

Das Netzwerk Freie Szene Saar ist ein Zusammenschluss freier Künstler*innen aus dem Saarland und informiert über aktuelle Entwicklungen in der Kulturpolitik

Link zum Netzwerk

Sachsen-Anhalt

Förderer: Landesverwaltungsamt

Art der Förderung: Projektförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.10.

Volumen: nicht definiert, nicht mehr als 50% des Gesamtvolumens

Voraussetzungen: Landesinteresse für Sachsen-Anhalt

Link zum Förderer

 

Beratungsmöglichen in Sachsen-Anhalt

Das Landeszentrum Freie Theater Sachsen-Anhalt berät zu Fördermöglichkeiten

Link zum Landeszentrum

Thüringen

Förderer: Thüringer Staatskanzlei

Art der Förderung: Projektförderung, investive Maßnahmen

Deadline, jährlich wiederkehrend: ab 50.000€ 1.3.; bis zu 50.000€: 15.10.

Volumen: nicht definiert, bei den Deadlines zu beachten

Voraussetzungen: Sitz in Thüringen

Link zum Förderer

 

Art der Förderung: Projektförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur

Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.10.

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen: Sitz in Thüringen

Link zum Förderer

 

Das Land Thüringen vergibt eine Vielzahl an Stipendien

 

Beratungsmöglichkeiten in Thüringen

Der Thüringer Theaterverband berät zu Fördermöglichkeiten.

Link zum Verband

Bayern

Förderer: Kulturfonds Bayern

Art der Förderung: investive Maßnahmen und Projektförderung

Deadline, jährllich wiederkehrend: 1.10.

Erläuterung: München und Nürnberg sind von dieser Förderung ausgeschlossen, dort sind eigene Fördersparten vorgesehen. Die Förderungen werden über die Bezirksregierungen verteilt, die Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Volumen: max. 30% des Antragsvolumens, das gesamte Antragsvolumen muss mind. 10.000€ betragen

Voraussetzungen: nicht-staatliche Träger

Link zum Förderer incl. Übersicht der zuständigen Bezirksregierungen

 

Förderer: Verband Freie Darstellende Künste Bayern e.V.

Art der Förderung: Koproduktionsförderung

Erläuterung: Die Koproduktionsförderung  soll Koproduktionen freier professioneller Theater bzw. Theaterschaffender in Bayern unterstützen und  ist ein Zuschuss zu den Personal- und Produktionskosten. Die Förderung soll explizit Koproduktionen bzw. künstlerische Zusammenarbeit innerhalb des Flächenstaats Bayern ermöglichen und damit den Austausch und die Präsenz der professionellen Akteur*innen der freien darstellenden Künste innerhalb Bayerns stärken.

Voraussetzungen: Koproduktionspartner*innen müssen mind.50km voneinander entfernt sein, mind.4 Vorstellungen+Premiere, keine Theater in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft, Sitz in Bayern, bereits zwei Produktionen gemacht, mind.vier professionelle Künstler*innen, zwei davon Bühnenkünstler*innen

Volumen: bis zu 12.500€, max.75% der Kosten

 

Link zum Förderer

Link zu den Regularien

 

Übersicht Förderprogramme in Bayern 2022 - Prozessförderung (31.7.), Strukturförderung (31.7.); Wiederaufnahmeförderung (ab 11.7.), Koproduktionsförderung (31.7.)

Link zur Übersicht und Regularien

Beratungsmöglichkeiten in Bayern

Der Verband Freie Darstellende Künste Bayern berät zu Fördermöglichkeiten

Link zum Verband

 

Brandenburg

Förderer: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Art der Förderung: Projektförderung -  1 Jahr

Deadline, jährlich wiederkehrend: 31.7.

Erläuterung: für Produktionen und Aufführungen

Volumen: bis zu 70.000€, anteilig

Voraussetzungen: Sitz in Brandenburg

Link zum Förderer

 

Art der Förderung: Gastspielförderung, Ko-Produktionsförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 31.10.

Volumen: mind. 2500 €

Voraussetzungen: Sitz in Brandenburg

Link zum Förderer

 

Beratungsmöglichkeiten in Brandenburg

Der Landesverband Freie Theater Brandenburg berät freie Künstler*innen zu Fördermöglichkeiten

Link zum Verband

Bremen

Förderer: Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Kultur

Type of funding: 1-year project

Deadline, annually recurring on: 15/10

Amount: undefined

Requirements: Resideny in Bremen or projects in the metropolitan area Bremen/Oldenbourg

 

 

Art der Förderung: Konzept/ Entwicklungsförderung

Annotation: development of longterm projects, longer research phases, max. three years

 

Deadline, annually recurring on: 15/10

Amount: undefined

Requirements: Resideny in Bremen or projects in the metropolitan area Bremen/Oldenbourg

Link to sponsor

 

Consulting service in Bremen

Der Landesverband Freie Darstellende Künste advises on funding programs in Bremen

Link to association

 

Hamburg

Sponsor: Stadt Hamburg

 

Type of funding: production funding

Deadline, annually recurring on: 15/11

Amount: up to 50,000 €

Requirements: venue and premiere location in Hamburg, minimum of four more performances 

 

Type of funding: 3-year concept funding

Deadline, annually recurring on: 15/11

Amount: 48,000€ p.a. over the period of three theatrical seasons

Requirements: established artist(s), collective resident in Hamburg, national and international guest performances, minimum of 5 performances per theatrical season

 

Type of funding: 1-year basic funding

Deadline: 15/11

Amount: up to 20,000 € p.a.

Requirements: three years of artistic work in Hamburg prior to application

 

Type of funding: young talent funding

Deadline: 15/11

Amount: up to 7,500 €

Requirements: completed education/training in performing arts, newcomers to the profession, funds are tied to concrete project with completion (public presentation)

 

Type of funding: research funding

Deadline: 15/11

Amount: 2,000 € per month over a period of 3 months, total of 6,000 €

Requirments: residency in Hamburg, professionally active with proof, not matriculated

 

Link to sponsor

Link to funding guidelines

 

Sponsor: Dachverband freie darstellende Künste Hamburg

 

Type of funding: Reprise and guest performance funding

Deadline: 01/04, 01/08, 01/12

Amount: undefined, observe minium fee limit

Requirements: Residency in Hamburg, needs to be an own production

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Consulting service in Hamburg

The Dachverband freie darstellene Künste offers its members consulting services for funding application processes.

Link to offer of Dachverband

Hessen

Sponsor: Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Type of funding: project funding

Deadlines, annually recurring on: 31/03 and 31/10

Amount: undefined, up to 50% of the applied amount

Requirements: municipal participation should be a given, if not contact the funding agency before application, state interest should be justified.

Link to sponsor

 

Consulting service in Hessen

The Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen offers advice on funding possibilities.

Link to association

Niedersachsen

Förderer: Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Art der Förderung: Projektförderung

Erläuterung: innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter

Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.10.

Volumen: ab 10.000€, bis zu 9.999€ läuft der Antrag unter regionaler Kulturförderung, sieh Info unten

Voraussetzungen: Wohnsitz in Niedersachsen, mind. 10 Vorstellungen des geplanten Projekts in Niedersachsen

Link zum Förderer

 

Für Anträge unter 10.000€ werden die Anträge bei regionalen Verbänden gestellt, alle Ansprechpartner*innen sind hier zu finden

 

Beratungsmöglichkeiten in Niedersachen

Der Landesverband Freier Theater Niedersachsen berät zu Fördermöglichkeiten

Link zum Verband

Außerdem hat der Verband eine Broschüre zu Fördermöglichkeiten in Niedersachsen herausgegeben

Nordrhein-Westfalen

Förderer: NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Art der Förderung: Projektförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.5., 15.11,

Volumen: 8-20.000€, max. 50% des Antragsvolumen

Voraussetzungen: Sitz in NRW

Link zum Förderer

 

Förderer: LAG Soziokultur NRW

Art der Förderung: Allgemeine Projektförderung und Transkultur

Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.5., 15.11.

Volumen: 2000- 15000€

Voraussetzung: Sitz in NRW, schließt sich mit der Förderung des NRW Landesbüros aus

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Förderer: Kultursekretariat Wuppertal

Art der Förderung: verschiedene Projektförderungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten

Erläuterung: Die Projektförderungen sind themenspezifisch aufgeschlüsselt, Kinder-und Jugendtheater, digitales Theater, Theater an ungewöhnlichen Orten sowie Inter-und Transkultur werden genannt

Deadlines: je nach Programm, meist fortlaufend

Voraussetzungen: nur Projekte aus den Mitgliedsstädten

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Förderer: Kultursekretariat Gütersloh

Art der Förderung: Katalog der Produktionen

Erläuterung: es ist möglich sich mit einer Produktion für die Aufnahme in einen Gastspielkatalog zu bewerben. In verschiedenen Förderprogrammen bewirbt das Kultursekretariat dann diese Produktion, wird sie "gekauft", wird das Gastpiel bezuschusst

Deadline und Volumen: nicht definiert

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Förderer: Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Das Ministerium vergibt über Institutionen oder die Bezirksregierung außerdem folgende Förderungen über meherer Jahre:

Konzeptionsförderung , Spitzenförderung Theater, Spitzenförderung Tanz, Exzellenzförderung

 

weitere Angebote:

Art der Förderung: Projektförderung Kultur und Alter

Deadline 2021: 21.September

Erläuterung: Der  Förderfonds Kultur & Alter unterstützt Projekte, die zeitgemäße und innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben

Voraussetzungen: Nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Link zum Förderer

 

Beratungsmöglichkeiten in NRW

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste berät zu Fördermöglichkeiten in NRW

Zum Landesbüro

 

Sachsen

Förderer: Kulturstiftung des Freistaats Sachsen

Art der Förderung: Kleinprojekteförderung

Volumen: 500- 5000 €

Deadline: fortlaufend

Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen/ Projekt in kleiner-mittlerer Gemeinde (ländlicher Raum)

Link zum Förderer

 

Art der Förderung: Projektförderung in den Sparten Darstellende Kunst/Musik sowie Bildender Kunst

Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.3., 1.9.

Volumen: nicht definiert, max. 50% des Antragsvolumen, in der Regel 5% Eigenanteil

Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen

Link zum Förderer

 

Beratungsmöglichkeiten in Sachsen

Das Landesbüro Darstellende Künste in Sachen berät zu Fördermöglichkeiten

Link zum Landesbüro

 

Schleswig-Holstein

Förderer: Staatskanzlei Schlewsig-Holstein

Art der Förderung: Projektförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.2, 1.6.

Volumen: nicht definiert

Voraussetzungen: Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein

 

 

Art der Förderung: Konzeptionsförderung

Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.2.

Volumen: 20.000€/ Jahr

Voraussetzungen: Arbeitsschwerpunkt in SH, professionelle Theater oder professionell ausgebildende Künstler*innen/Gruppen

Link zum Förderer

 

Beratungsmöglichkeiten in SH

Die Servicestelle Kulturförderung berät Kulturschaffende zu Fördermöglichkeiten

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