Bundesweite Programme
Diese Auflistung wird laufend aktualisiert
Kulturstiftung des Bundes
Art der Förderung: Projektförderung
Deadline: jährlich wiederkehrend: 31.07
Volumen: min. 50.000 €
Voraussetzungen: mind.20% Eigen und/oder Dirttmittel müssen bei Antragsstellung vorhanden sein
Fonds Darstellende Künste
Art der Förderung: Prozessförderung
Format- und ergebnisoffene künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse in den Freien Darstellenden Künsten, die der Erarbeitung und ggf.Präsentation von Produktionen dienen
Deadline: 15.9.23
Volumen: 10-50.000€, in ausführlich begründeten Ausnahmefällen bis 80.000€ Voraussetzungen: professionelle Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, keine überwiegende öffentlich (institutionelle) Förderung, Eigenleistung in Höhe von mind.10% der Antragssumme
Art der Förderung: Rechercheförderung
Deadline: 1.9.22, 15.1.23
Volumen: 7500€
Voraussetzungen: professionell arbeitende Einzelkünstler*innen und Kurator*innen der Freien Darstellenden Künste, die seit drei Jahren nachweislich professionell tätig sind und bereits an Projekten oder internationalen Gastspielen, welche durch öffentliche Mittel gefördert wurden, beteiligt waren
Art der Förderung: Wiederaufnahmeförderung
pandemiemaßnahmengerechte Wiederaufnahme bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste
Deadline: 1.9.22
Volumen: 10-25.000€
Voraussetzungen: keine überwiegend öffentliche (institutionelle) Förderung, Eigenleistung von mind.10%, mindestens zwei (Auch digitale) Spiel-, Aufführungs- oder Präsentationstermine innerhalb des Projektzeitraums
Nationales Performance Netz (NPN)
Der NPN hat neben der Gastspielförderung Theater auch mehrere Förderungen/Gastspielförderungen im Bereich Tanz -> Link
Art der Förderung: Gastspielförderung Theater
Deadline: 15.1.23; 31.3.23
Volumen: Rahmen der NPN-Gastspielförderung Theater können Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden. Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.
Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Kreativ Transfer
Die Organisation unterstützt Künstler*innen/ Kompanien und Produzent*innen für Reisen zu Messen und Festivals, sowohl im Inland, in Europa und außerhalb von Europa, um dort aktiv zu Netzwerken und sich vorzustellen. Es ist keine Gastspielförderung.
Art der Förderung: Ausschreibung Kompagnie von Reisekosten für die Teilnahme an Festivals und Messen
Deadline: 6. September 2022
Volumen: Maximale Fördersumme pro Veranstaltung 700,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands) 1.100,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Europas (geografisch)) 2.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Europas (geografisch)) Außerdem können Gruppenreisen zum Kunstenfestivaldesarts beantragt werden Voraussetzungen: freiberufliche Künstler*innen, die mind. schon eine Premiere hatten und öffentlich gefördert wurden (seit 2018)
Art der Förderung: Ausschreibung Produzent*innen von Reisekosten für die Teilnahme an Messen und Festivals
Deadline: 6. September 2022
Volumen: Maximale Fördersumme pro Veranstaltung 700,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Deutschlands) 1.100,- Euro (Veranstaltungen innerhalb Europas (geografisch)) 2.000,- Euro (Veranstaltungen außerhalb Europas (geografisch)) Außerdem können Gruppenreisen zum Kunstenfestivaldesarts beantragt werden
Voraussetzungen: freiberufliche Künstler*innen, die mind. schon eine Premiere hatten und öffentlich gefördert wurden (seit 2018)