Berlin
Förderer: Senatsverwaltung Kultur und Europa, Berlin/ Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung
Art der Förderung: Projektförderung/ Hauptstadtkulturfonds
Erläuterung: Konzepte aller künstlerischer Sparten (mit Ausnahme des Films und Buchproduktionen/Druckkostenzuschüsse), die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind
Deadline, jährlich wiederkehrend: 15.4., 1.10.
Volumen: 10.000 € bis über 100.000 €
Voraussetzung: Sitz in Berlin
Förderer: Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Art der Förderung: Einzelprojektförderung
Deadline: voraussichtlich Juni
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Art der Förderung: Zweijährige Basisförderung für Gruppen und Einzelkünstler*innen
Deadline, jährlich: 31.1. für das darauffolgende Jahr
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Die zweijährige Basisförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden, deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich
Art der Förderung: Vierjährige Konzeptförderung für Gruppen und Einzelkünstler*innen
Deadline: 31.1.23
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen:Die vierjährige Konzeptförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden, deren Tätigkeit bereits über mehrere Jahre anhaltende künstlerische Eigenart gezeigt hat, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben underwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.
Art der Förderung: Einstiegsförderung
Deadline: voraussichtlich Juni
Volumen: bis zu 15.000€
Voraussetzungen: Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen: Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger/Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger/ Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger/ Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.
Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind
Art der Förderung: IMPACT Förderung (Interkulturelle Projekte)
Erläuterung: Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden. Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben.
Deadline: 29.September 2023
Volumen: nicht definiert
Voraussetzungen: Sitz in Berlin, Präsentation in Berlin
Art der Förderung: Kofinanzierungsfonds
Erläuterung: Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Deadline: mind.vier Wochen vor der anderen Antragsfrist, wo der Kofinanzierungsanteil benötigt wird
Volumen: max.50.000€/ jährlich
Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten. Künstlerinnen und Künstler dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
Art der Förderung: Wiederaufnahmeförderung
Erläuterung: Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.
Deadline: nicht angegeben, Verfahren wird zweimal jährlich durchgeführt
Volumen: bis zu 30.000€
Voraussetzungen: Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist. Im Bereich Musik kann die Ausgangsproduktion außerhalb Berlins stattgefunden haben. Wiederaufnahmen im Bereich Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance und Tanz müssen in der Regel mindestens 4 Aufführungen/Auftritte in Berlin umfassen. Wiederaufnahmen im Bereich Musik und Musiktheater müssen in der Regel mindestens 2 Aufführungen/Auftritte in Berlin anstreben. Mit den Vorhaben zur Wiederaufnahme darf noch nicht begonnen worden sein.Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden. Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe lebt und arbeitet in Berlin. Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
Art der Förderung: Perspektive Kultur
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2022 eine Anschubförderung für kulturell relevante Berliner Unternehmen und Einrichtungen mit einem kuratierten Programm, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren bzw. sind
Ziel: Das Programm soll Berliner Unternehmen und Einrichtungen der Zielgruppe beim Wiederhochfahren des Betriebes unterstützen. Es soll nach mehr als zwei Jahren Pandemie einen wichtigen Stabilisierungs- und Neustart-Impuls setzen. Das Programm soll die Unternehmen und Einrichtungen strukturell stärken, es soll ihnen helfen, Reichweite und Publikum zurück- bzw. neu zu gewinnen sowie den Programmbetrieb neu zu beleben.
Umfang:
Die maximale Fördersumme hängt grundsätzlich von der Höhe des nachgewiesenen Jahresumsatzes im Kalenderjahr 2019 ab.
Bei Unternehmen/Einrichtungen mit einem Jahresumsatz:
- bis 249.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 25.000 Euro;
- zwischen 250.000 und 2.499.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 50.000 Euro;
- zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro beträgt die maximale Förderhöhe 75.000 Euro.
Deadline: 23.8.22
Beratungsmöglichkeiten/ weiterführende Links für Berlin
Das Performing Arts Programm Berlin hat eine Beratungsstelle, die auch zu Fördermöglichkeiten berät
Die Homepage Kulturförderpunkt Berlin hat eine umfangreiche Suchmaschine und listet Förderungen von privaten sowie öffentlichen Förderern für Berlin auf