Sachsen
Förderer: Kulturstiftung des Freistaats Sachsen
Art der Förderung: Kleinprojekteförderung
Volumen: 500- 5000 €
Deadline: fortlaufend
Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen/ Projekt in kleiner-mittlerer Gemeinde (ländlicher Raum)
Art der Förderung: Projektförderung in den Sparten Darstellende Kunst/Musik sowie Bildender Kunst
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.3., 1.9.
Volumen: nicht definiert, max. 50% des Antragsvolumen, in der Regel 5% Eigenanteil
Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen
Beratungsmöglichkeiten in Sachsen
Das Landesbüro Darstellende Künste in Sachen berät zu Fördermöglichkeiten