Sachsen

Förderer: Kulturstiftung des Freistaats Sachsen

Art der Förderung: Kleinprojekteförderung

Volumen: 500- 5000 €

Deadline: fortlaufend

Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen/ Projekt in kleiner-mittlerer Gemeinde (ländlicher Raum)

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Art der Förderung: Projektförderung in den Sparten Darstellende Kunst/Musik sowie Bildender Kunst

Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.3., 1.9.

Volumen: nicht definiert, max. 50% des Antragsvolumen, in der Regel 5% Eigenanteil

Voraussetzungen: Wohnsitz in Sachsen

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Beratungsmöglichkeiten in Sachsen

Das Landesbüro Darstellende Künste in Sachen berät zu Fördermöglichkeiten

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