Mecklenburg-Vorpommern
Förderer: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Art der Förderung: Kulturelle Grundversorgung, Säule 1
Deadline, wiederkehrend: 1.10.
Volumen: bis zu 30.000€ Festbetragsfinanzierung, max. 70% des Fördervolumens
Voraussetzungen: Sitz in MV, Durchführung in MV
Art der Förderung: Projektförderung Kulturelle Projekte Säule 2, überregionale und landesweite Wirksamkeit
Erläuterung: bis zu 24 Monate Durchführungszeitraum
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.10.
Volumen: bis zu 30.000€ Festbetragsfinanzierung, max. 70% des Fördervolumens
Voraussetzung: Sitz in MV, Durchführung in MV
Art der Förderung: Projektförderung Kulturelle Projekte, Säule 3, herausragende Projekte aller Genres
Erläuterung: bis zu 12 Monate Durchführungszeitraum
Deadline, jährlich wiederkehrend: 1.10.
Volumen: bis zu 30.000€ Festbetragsfinanzierung, max. 50% des Fördervolumens
Voraussetzung: Sitz in MV, Durchführung in MV
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat außerdem ein umfangreiches Stipendienprogramm, mehr Infos hier
Beratungsmöglichkeiten in MV
Das Servicecenter Kultur bietet Beratungen an und veranschaulicht auf seiner Website einen sehr guten Überblick über die Fördermöglichkeiten in MV in den Kommunen, Landkreise sowie der Landes-und Bundesebene.