Bayern
Förderer: Kulturfonds Bayern
Art der Förderung: investive Maßnahmen und Projektförderung
Deadline, jährllich wiederkehrend: 1.10.
Erläuterung: München und Nürnberg sind von dieser Förderung ausgeschlossen, dort sind eigene Fördersparten vorgesehen. Die Förderungen werden über die Bezirksregierungen verteilt, die Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Volumen: max. 30% des Antragsvolumens, das gesamte Antragsvolumen muss mind. 10.000€ betragen
Voraussetzungen: nicht-staatliche Träger
Link zum Förderer incl. Übersicht der zuständigen Bezirksregierungen
Förderer: Verband Freie Darstellende Künste Bayern e.V.
Art der Förderung: Koproduktionsförderung
Erläuterung: Die Koproduktionsförderung soll Koproduktionen freier professioneller Theater bzw. Theaterschaffender in Bayern unterstützen und ist ein Zuschuss zu den Personal- und Produktionskosten. Die Förderung soll explizit Koproduktionen bzw. künstlerische Zusammenarbeit innerhalb des Flächenstaats Bayern ermöglichen und damit den Austausch und die Präsenz der professionellen Akteur*innen der freien darstellenden Künste innerhalb Bayerns stärken.
Voraussetzungen: Koproduktionspartner*innen müssen mind.50km voneinander entfernt sein, mind.4 Vorstellungen+Premiere, keine Theater in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft, Sitz in Bayern, bereits zwei Produktionen gemacht, mind.vier professionelle Künstler*innen, zwei davon Bühnenkünstler*innen
Volumen: bis zu 12.500€, max.75% der Kosten
Übersicht Förderprogramme in Bayern 2022 - Prozessförderung (31.7.), Strukturförderung (31.7.); Wiederaufnahmeförderung (ab 11.7.), Koproduktionsförderung (31.7.)
Link zur Übersicht und Regularien
Beratungsmöglichkeiten in Bayern
Der Verband Freie Darstellende Künste Bayern berät zu Fördermöglichkeiten